Leitung

 


 

Dekan/Dekanin

Der Dekan/die Dekanin wird auf Vorschlag des Landesbischofs bzw. der Landesbischöfin von der Bezirkssynode für die Dauer von acht Jahren gewählt.
 
 
 

Aufgaben des Dekans bzw. der Dekanin

Sie vertreten den Kirchenbezirk in der Öffentlichkeit. Sie haben die Dienstaufsicht über Pfarrer, Pfarrvikare und sonstige Mitarbeiter/innen im Kirchenbezirk. Sie beraten die im Kirchenbezirk tätigen theologischen und anderen Mitarbeiter/innen bei ihrer Arbeit. Sie führen gemeinsam mit dem Bezirkskirchenrat Visitationen durch.
 
 
Was macht ein/e Dekan/in der Badischen Landeskirche?
 
  • Trägt Sorge dafür, dass die Ehrenamtlichen und beruflich Tätigen ihre Arbeit in ihren Gemeinden vor Ort gut machen können.
  • Ist für Fortbildungen verantwortlich und hat einen wachen Blick für Dienstgemeinschaften und Kooperationen. Diese sind in unserem Bezirk besonders wichtig, da es schon seit Jahren viele vakante Gemeinden gibt, sprich Gemeinden, die keinen eigenen Pfarrer, keine eigenen Pfarrerin haben.
  • Vertritt die Interessen der Kirchengemeinden des Dekanats gegenüber der Kirchenleitung in Karlsruhe.
  • Ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben der Landeskirche umgesetzt werden.
  • Ist in dieser Leitungs- und Vermittlungsfunktion Vorgesetze*r aller Pfarrerinnen und Pfarrer im Bezirk, ebenso der Diakoninnen und Diakone und weiterer Angestellte. 
  • Ist zudem zuständig für die Kontakte zu staatlichen Stellen und Schwesterkirchen in der Region und in den Partnerschaften in Übersee und Europa, zur Presse und Zivilgesellschaft.
  • Leitet den Bezirkskirchenrat und trägt Mitverantwortung z.B. im Diakonieverband des Kirchenbezirks.
 
 
 
 


Eine Synode kann man am ehesten mit einem Parlament vergleichen (allerdings gibt es in diesem „Parlament“ keine Parteien): Synodale sind Vertreter/Vertreterinnen der einzelnen Gemeinden, per Wahl und Abstimmung treffen sie wichtige Entscheidungen für den Kirchenbezirk.
 
So wählen sie Dekan/in und Schuldekan/in, bilden durch Wahl den Bezirkskirchenrat, also die „Regierung“ und beschließen alle zwei Jahre den Haushalt des Bezirks.
 
Unsere Synode besteht aufgrund der Größe des Bezirks aus ca. 120 Mitgliedern.  
 
Derzeit tagt sie meist in den Räumen der Gemeinde an der Christuskirche in Lörrach. In den letzten Jahren hat die Bezirksleitung Synoden auch erfolgreich digital durchgeführt.
 
Vorsitzende der Bezirkssynode ist Angelika Walliser.
 


 
Die Bezirkssynode wählt aus ihrer Mitte eine vorher festgelegte Anzahl theologischer und nichttheologischer Mitglieder in den Bezirkskirchenrat. Außerdem gehören der bzw. die Dekan/in und der bzw. die Stellvertreter/in, der bzw. die Schuldekan/in und der bzw. die Vorsitzende der Bezirkssynode dem Bezirkskirchenrat kraft Amtes an. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre.
 
Der BKR tagt monatlich mit Ausnahme der Schulferien, dazu kommen Klausurtage und auch Wochenendklausuren.
 
Der Bezirkskirchenrat (BKR) berät und beschließt entscheidende Fragestellungen des kirchlichen Lebens. Eine Gemeinde sucht einen neuen Pfarrer/eine neue Pfarrerin - die Ausschreibung wird im BKR diskutiert. Strukturelle Veränderungen werden in den Grundlinien dort beraten, sowie inhaltliche Schwerpunkte der nächsten Jahre entwickelt. Der Haushalt wird vorbereitet und die Visitationen werden von den Mitgliedern des BKR durchgeführt.
Die Frauen und Männer, die dieses Amt innehaben, sind trotz des erheblichen Zeitaufwandes mit viel Freude und Tatkraft dabei.
 
2022 und 2023 lag ein Schwerpunkt des Bezirkskirchenrates auf dem Prozess ekiba 2032.
 

Quelle: ekima